Es sind nur zusammengesetzte Verpackungen zulssig.
Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Sondervorschrift fr die Verpackung PP 33:
Fr die UN-Nummer 1308 Verpackungsgruppen I und II sind nur zusammengesetzte Verpackungen mit einer hchsten Bruttomasse von 75 kg zugelassen.